Berechnung des Umfanges eines Pflegebedarfes
Behandlungspflegemaßnahmen, die untrennbarer Bestandteil einer Verrichtung der Grundpflege sind oder mit dieser objektiv notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, sind bei der Berechnung des Umfangs des Pflegebedarfs und damit bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen, so das BSG, Urteil vom 10. November 2005 - B 3 KR 42/04 RHaftopferentschädigung - Sozialleistung darf nicht angerechnet werden
Politisch-Verfolgte erhalten wegen einer rechtswidrigen Haftstrafe während der Diktatur in der DDR eine Haftopferentschädigung. Nach einer neuen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 03.07.2013 darf diese Haftopferentschädigung nicht als Einkommen bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden.